Die durch den Verein erforderlichen Maßnahmen wurden im Verwaltungsrat besprochen und abgestimmt. Die Information der Trainer erfolgt durch die Abteilungsleiter. Erst danach kann mit dem Trainingsbetrieb begonnen werden.
Nach der aktuellen Überarbeitung der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind jetzt wieder der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig.
Auf Grundlage des Schreibens von Stadträtin Konstanze Beckedorf und unter Beachtung der 10 Leitplanken des DOSB können wir auf unserer Platzanlage einen eingeschränkten Trainingsbetrieb durchführen.